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Sippenhaftung wird insoweit wieder eingeführt, als Vorteile aus gesetzeswidrigen Handlungen Verwandter, rückwirkend zurückgefordert werden können. Welche Frist dafür zur Anwendung kommt, ist noch zu klären. Angedacht sind 30 Jahre.
Bei Verkäufen, wo nachweislich Geld geflossen ist, kommt dies nicht zur Anwendung. Außer wenn damit dieses Gesetz umgangen würde, also z.B. dass über Umwegen dieses Geld wieder zurückfloss.
Ansonsten sind die Beträge oder Betragswerte herauszugeben, die aus einer gesetzeswidrigen Handlung zugeflossen sind.