Sozial-Gerechte-Partei-Österreich sgpö.at



Es wird erlaubt, dass mit Rechtsanwälten jede Vereinbarung über die Bezahlung getroffen werden darf. Zum Beispiel auch Prozente von der Klagesumme.

Damit ist sichergestellt, dass Rechtsanwälte Schuldige nicht in einen sinnlosen weil aussichtlosen Prozess treiben, da der Anwalt dann ja kein Honorar erhält.

Andererseits wäre es dadurch möglich, dass sich weniger Betuchte auch einen Staranwalt leisten können.

Durch die derzeitige Regelung können sich nur Reiche einen sehr guten Anwalt leisten und das ist nicht sozial!


Es wird abgeschafft, dass, wenn sich ein Anwalt selbst vor Gericht vertritt, dafür Kosten verlangen darf.

Dem normalen Bürger wird gesagt, dass er alles erforderliche zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen in seinem eigenen Interesse ist und deshalb dafür keine Kosten verlangt werden dürfen. Aber ein Anwalt hat Anspruch darauf…. Das ist unsozial und Ungleichbehandlung!


Die Anwaltstarife sind jetzt nach Klagehöhe bemessen. Das wird abgeschafft weil unsozial und ungerecht! Es muss dabei einzig und alleine Bedacht genommen werden auf den Aufwand den der Anwalt hat.

Dies betrifft auch die Gerichtskosten.