Sozial-Gerechte-Partei-Österreich sgpö.at
1., Politiker, die grobfahrlässig Entscheidungen treffen, sind für den Schaden haftbar.
2., Alle „Staatsbediensteten“, wie z.B. Parlamentsabgeordnete, Landtagsabgeordnete, Gemeinderäte, usw. werden nach der tatsächlichen Arbeitszeit bezahlt. Keine Pauschale mehr!
Wenn nicht anwesend, dann entfällt für diese Zeit das Gehalt.
Falls Abwesenheit notwendig war, dann ist dies zu bestätigen.
3., Pflicht in Parteilinie abzustimmen – wird gesetzlich verboten. Um dies zu erreichen werden Abstimmungen immer und überall geheim durchgeführt.
4., Immunität – wenn der Verdacht besteht, dass ein Politiker etwas strafrechtlich Relevantes begangen hat, dann ist die Polizei, Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei, usw. berechtigt alle erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.
Wenn dann der Sachverhalt feststeht und die Aktenlage klar ist, ist die Immunität automatisch aufgehoben und die gerichtliche Verfolgung kann beginnen.