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Die Kluft zwischen Polizeistrafen (z.B. Parkstrafen) und Finanzstrafen wird insofern komplett aufgehoben, dass man für eine Parkstrafe von € 100,- rund 30 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe bekommt, aber für Finanzstrafe von € 40.000,- nur rund 4 Wochen Sozialdienst leisten muss. Beziehungsweise für € 8.000,- Finanzstrafe nur 7 Tage ins Gefängnis geht.

Das ist lächerlich und durch nichts begründbar!

Wer dem Finanzamt etwas schuldig bleibt, darf doch dafür nicht noch belohnt werden. Angedacht ist eine Mischung aus Freiheitsstrafe und Geldstrafe, die sich je nach Höhe proportional erhöht. Die Geldstrafe kann nicht mehr „abgesessen“ werden, sondern muss bezahlt werden! Bei Nichtzahlung droht weitere Gefängnisstrafe. Die Freiheitsstrafe kann nicht mehr in Sozialstunden „abgesessen“ werden.



Der Stundensatz für Polizeistrafen wird den tatsächlichen Lohngegebenheiten angepasst. Bedeutet, dass eine Stunde Ersatzfreiheitsstrafe mindestens € 10,- wert ist. Jetzt werden Stundensätze von zirka € 3,- genommen….


Polizeistrafen richten sich nach dem Einkommen des Täters. Dafür wird die Polizei ermächtigt beim Finanzamt Auskunft einzuholen. Das ist effektiv und dabei kann nicht mit gefälschten Lohnbestätigungen betrogen werden!