Sozial-Gerechte-Partei-Österreich sgpö.at
Satzung der Sozial Gerechten Partei (SGP) Österreichs:
(Ausdrücke sind immer geschlechtsneutral zu sehen. Der Einfachheit wegen wird nur ein Ausdruck verwendet)
Parteigründer ist Raimund Bauer, 1150 Wien, Sechshauserstrasse 79/102.
Der Sitz der Partei befindet sich auch an dieser Adresse.
Die Partei steht für Gerechtigkeit, sozialem Denken und Handeln.
Ungerechtigkeiten und unsoziales werden von uns nicht akzeptiert. Genau so wenig wie das Politiker, Beamte, Richter, Staatsbedienstete, usw. mit dem Bürger machen was sie wollen.
Es soll wieder ein miteinander und nicht ein gegeneinander stattfinden. Privat, aber auch zwischen den Parteien und im Parlament.
Politisches Hick-Hack ist eine Frechheit gegenüber den Bürgern.
Parteien und Politiker haben für den Bürger da zu sein.
Alle Mitglieder der Partei bekennen sich zum Parteiprogramm. Mitglied kann jeder werden, der nicht vom Gesetz dazu ausgeschlossen wurde, aber muss sich zu den Werten des Parteiprogramms bekennen.
Jedes Mitglied kann aktiv bei der Partei mitmachen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schafft der Vorstand. Dieser entscheidet auch, wer für was bestimmt wird.
Jedes Mitglied bezahlt monatlich einen Mitgliedsbeitrag dessen Höhe der Vorstand festlegt. Der Mitgliedsbeitrag wird für die Durchsetzung der Ziele der Partei verwendet.
Eine Erhöhung oder Senkung beschließt der Vorstand.
Sobald es Landesorganisationen gibt, wird eine entsprechende Aufteilung der Mitgliedsbeiträge beschlossen.
Spenden müssen immer transparent dargelegt werden. Diese sind vom Vorstand zu verwalten und bestimmungsgemäß zu verwenden.
Über alle Obliegenheiten entscheidet der Vorstand, der sich aus Mitgliedern zusammensetzt.
Mitglieder können jederzeit Vorschläge einbringen.
Der Vorstand bestimmt bei Wahlen wer an welcher Stelle kandidiert.
Der Vorstand entscheidet über die Parteistatuten. Änderungen und/oder weglassen obliegt dem Vorstand.
Wenn der Gründer die Partei verlässt, haben die Mitglieder das Recht die Partei wie gehabt weiterzuführen. In diesem Fall müssen die Erfordernisse an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Eventuell Statutenänderungen notwendig. Dies ist die Aufgabe des neuen Vorstandes. Das Recht an der Domain und sonstige Dinge gehen in das Eigentum der „neuen“ Partei über.
(Freiwillige) Auflösung der Partei:
Wenn der Vorstand einstimmig übereinkommt die Partei aufzulösen und niemand die Partei übernehmen möchte, ist sie aufgelöst. Eventuelle Fahrnisse oder Finanzielles werden, abzüglich offener Forderungen, unter dem Vorstand gerecht aufgeteilt.
Durch die Auflösung der Partei erlöschen automatisch alle Mitgliedschaften.
Der Gründer hat das Recht, Vorstände zu ernennen und auch abzuberufen. Allerdings muss er bei schwerwiegenden Entscheidungen dafür einen genauso schwerwiegenden Grund vorlegen.
Mitgliederversammlung:
Die Mitglieder haben das Recht Versammlungen zu verlangen. Der Ort von Versammlungen wird, solange es kein Parteilokal gibt, in einer zentral gelegenen Örtlichkeit durchgeführt. Dieser Ort wird vom Vorstand jedes Mal gesondert bekannt gegeben.
Rechte und Pflichten der Mitglieder:
Mitglieder haben das Recht, ihre Meinung zu allen Belangen der Partei zu äußern und Diskussionen darüber zu führen. Mitglieder haben auch das Recht zu Entscheidungen des Vorstandes eine Erklärung, bzw. Rechtfertigung zu verlangen.
Mitglieder haben das Recht jederzeit und ohne Angabe von Gründen auszutreten, ohne Kündigungsfristen. Gekündigt kann ein Mitglied nur werden, wenn dieser parteischädigendes Verhalten hat. Darüber bestimmt der Vorstand. Durch Tod endet automatisch die Mitgliedschaft.
Um in der Partei mitzuarbeiten, bedarf es nicht unbedingt einer Mitgliedschaft. Auch außerhalb einer Mitgliedschaft ist Mitarbeit möglich. Allerdings sind verschiedene Aufgaben, Wahllisten, usw. nur Mitgliedern vorbehalten.
Solche „Mitglieder“ bekennen sich genauso wie normale Mitglieder zur Partei und deren Programm. Alle anderen Bestimmungen sind auch für diese Gruppe maßgeblich.
Die Pflichten der Mitglieder beschränken sich darauf, nicht öffentlich zu kritisieren, sondern dies intern zu diskutieren. Öffentliche Äußerungen müssen angemessen sein und der Wahrheit entsprechen. Eine Zuwiderhandlung kann den Partei Ausschluss bedeuten. Ebenso bei parteischädlichem Verhalten.
Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Organe der Partei:
Es gibt fünf Vorstände. Diese Vorstände gliedern sich in folgende Aufgabenbereiche.
Finanzvorstand - dieser hat die finanzielle Gebarung zu bewerkstelligen und zu beaufsichtigen und ist voll verantwortlich dafür.
Pressesprecher – dieser ist für die Kommunikation mit den Medien verantwortlich.
Parteivorstand – dieser bestimmt die fachlichen und sachlichen Inhalte der Partei. Ebenso Änderungen jedweder Art.
Zwei Aufsichtsvorstände – diese haben die rechtlichen Erfordernisse und Gebarungen der Vorstände zu überprüfen und bei Unzulänglichkeiten einzugreifen. Diese Aufsichtsvorstände haben insoweit sehr weitreichende Kompetenzen, als es denen obliegt auf Missstände jedweder Art hinzuweisen und diese abzustellen. Im extremsten Fall obliegt es diesen andere Vorstände bei gesetzlichen Verfehlungen anzuzeigen bzw. deren Abberufung in die Wege zu leiten.
Ein Aufsichtsvorstand fungiert auch als Leitungsorgan.
Nach außen wird die Partei durch den Parteivorsitzenden und Gründer Raimund Bauer vertreten.
Gliederung der Partei:
Bundesverband mit den fünf Vorständen - Landesverband mit dem Landesvorstand – Gemeindeverband mit dem Gemeindevorstand – Ortsverband mit dem Ortsvorstand.
Mitgliederversammlungen finden generell im Ortsverband statt. Solange es noch keine unteren Verbände gibt, noch im Bundesverband.
Schiedsgericht bzw. Parteigericht ist und bleibt immer der Bundesverband. Die Landesvorstände, Gemeindevorstände und Ortsvorstände können bzw. müssen bei Vorfällen dem Bundesverband alle Unterlagen zur Verfügung stellen bzw. die nötigen Informationen geben.
Der Parteigründer hat sehr weitreichende Kompetenzen und Vollmachten. Sollte der Parteigründer gegen die Grundsätze der Partei verstoßen, kann eine Vorstandsitzung einberufen werden. Dort muss sich der Parteigründer rechtfertigen. Eine Vorstandssitzung kann öffentlich oder nur intern sein. Darüber entscheidet der Vorstand. Wenn es Grundsätze der Partei betrifft, ist so eine Sitzung auch immer offen für Mitglieder.
Vorstände können nur abberufen werden, wenn sich diese erhebliches zuschulden kommen ließen. Ob es erheblich war entscheiden die Vorstände.
Im Laufe der Jahre und größer werden der Partei werden noch viele andere Punkte der Statuten hinzukommen. Diese werden je nach Erfordernis vom Vorstand bewerkstelligt.