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Bei einem Autounfall, wo beide sich als unschuldig hinstellen, fällt ein Gericht ohne Verhandlung eine Entscheidung und die Versicherungen haben diese zu erfüllen. Der sich ungerecht behandelt fühlt, bleibt dann der normale Rechtsweg natürlich offen.


Damit soll sichergestellt werden, dass offensichtlich Schuldige nicht eine Schadenzahlung hinauszögern können. Bzw. der Unschuldige jahrelang auf Ersatz warten muss, wo dies oftmals existenzbedrohend ist.


Anmerkung – dies wird jetzt auch schon so gehandhabt bei einem Verfahrenshilfeantrag. Da prüft ein Gericht ob die Rechtsverfolgung aussichtslos ist. Und wenn aussichtslos, dann gibt es keine Verfahrenshilfe! Also bereits jetzt eine schnelle „Vorabprüfung“.


Es sei ein Beispiel angemerkt – Ein Lenker ist schuldig, aber da er selber Vollkasko und eine Rechtsschutzversicherung hat, bestreitet er seine Schuld und zögert eine Schadenersatzzahlung jahrelang hinaus. Durch die jetzige Rechtssituation wird damit der tatsächlich Unschuldige jahrelang nicht entschädigt und hat jede Menge Unbill zu erleiden. Was ist wenn der Unschuldige nur ein Mindesteinkommen hat und das Auto unbedingt, z.B. Arbeit fahren, Behinderung, usw. benötigt?



Es wird auch eingeführt, dass bei Versicherungsvariante mit Leihwagen der Leihwagen von der Versicherung vorab zu bezahlen ist. Beispiel wie es jetzt ist  – wenn der Schuldige bestreitet schuldig zu sein, dann muss der Geschädigte den Mietwagen trotz Versicherung vorfinanzieren. Und dies oft jahrelang. Das ist lächerlich!



Wenn jemand seine Schuld nicht sofort zugibt und es zu Prozessen kommt, hat der Verlierer an den Obsiegenden eine Pauschale von 20% des Schadens zu bezahlen, bzw. mindestens € 1.000,-.


Damit soll die Klagewelle wegen angegebener Unschuld eingedämmt werden.



Pauschal bekommt jeder unschuldig Verunfallte eine Schadenersatzsumme von € 500,-. Beweisbare Mehrbegehren können natürlich verlangt werden.


Damit soll sichergestellt werden, dass der Aufwand zumindest ein bisschen abgegolten wird.



Wer einen Autounfall verursacht hat dafür zu sorgen, dass der Andere keinen Schaden erleidet. Dazu zählt die Verpflichtung, wenn dem unschuldigen Lenker sein Auto ein Totalschaden ist, dem ein gleichwertiges Auto zur Verfügung zu stellen. Dabei spielt der Wert zum Zeitpunkt des Unfalles keine Rolle. Wenn sich der Unschuldige mit einem geringwertigeren Auto zufrieden gibt, ist ihm die Differenz zu bezahlen. Es wird also der Preis von einem gleichwertigen Auto herangezogen. In Kilometerleistung, Ausstattung, Baujahr, technische Gegebenheiten, usw. Es kann nicht sein, wenn ein Kleinverdiener ein altes aber fahrtüchtiges Auto hat und er unverschuldet einen Unfall hat und sein Auto ist total kaputt, dass derjenige mit dem Zeitwert abgespeist wird. Denn dieses Auto war für den Besitzer Gold wert!